Gefährdungsbeurteilung

"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung fachkundig durchgeführt wird. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, hat er sich fachkundig beraten zu lassen." [§3(2) ArbStättV]

Ich biete Ihnen praktische Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den untergeordneten Verordnungen (ArbStättV, BetrSichV, GefStoffV) bzw. nach individueller Tätigkeit im Unternehmen, für eine Maschine oder für ein Projekt.

Ich unterstütze Sie bei der Implementierung eines Gesamtkonzeptes zur Gefährdungsbeurteilung, beurteile betriebliche Arbeitsbedingungen und unterstütze Sie aktiv bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen - entweder im Rahmen der Tätigkeit als Sicherheitsfachkraft oder als Einzelprojekt für Ihr Unternehmen.

Handschriftliches Abhaken einer Checkliste